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Neunominierung nicht erforderlich?

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Langenhagen. Nach einer neuen Rechtslage könnte es erforderlich sein, dass die CDU Langenhagen Mirko Heuer nochmals nominieren muss. Die Niedersächsische Landeswahlleitung empfiehlt den Parteien eine neue Nominierung, wenn die Kandidatenwahl für das Bürgermeisteramt vor dem Inkrafttreten einer neuen Gesetzeslage stattgefunden hat. Die CDU-Landtagsfraktion hat deshalb den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtages gebeten zu prüfen, ob dieses tatsächlich erforderlich ist oder ob gegebenenfalls eine Heilungsmöglichkeit ohne eine neue Wahlhandlung möglich ist. Den stellvertretenden CDU-Stadtverbandsvorsitzenden Reinhard Grabowsky macht diese neue Situation nicht nervös. Er ist der Meinung, dass eine Neunominierung nicht erforderlich ist, da die vorgenommene Wahlhandlung nach der bisher gültigen Rechtslage stattgefunden hat. Für Langenhagen ist unabhängig von dem Prüfungsergebnis des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nicht von einer Änderung der Kandidatenkür auszugehen. Auf die SPD kommt das Problem nicht zu, da die Partei Friedhelm Fischer wahlrechtlich erst Anfang des kommenden Jahres nominieren wird.

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