Wedemark (awi). Landeswahlleiterin Ulrike Sachse hat in einem Schreiben an die Parteien in Niedersachsen darauf hingewiesen, dass nach einer Neuregelung sich für Direktwahlen in 2014 auch 66- und 67-jährige Bewerber aufstellen lassen können und die Parteien ihre bereits erfolgten Kandidatenaufstellungen am besten wiederholen sollten, sofern nicht sichergestellt sei, dass ältere Bewerber auf keinen Fall hätten kandidieren wollen. Bisher galt die Altersgrenze von 65 Jahren. Betroffen davon wären mehr als 50 Nominierungen für Bürgermeister- und Landratskandidaten – auch im Fall der CDU Wedemark. Die CDU-Gemeindeverbandsvorsitzende und Landtagsabgeordnete Editha Lorberg reagierte in höchstem Maße verärgert: „Der CDU-Gemeindeverband Wedemark hat seinen Kandidaten Dirk Hallmann für die Bürgermeisterwahl am 9. Februar nach der zum Zeitpunkt der Nominierung geltenden Rechtslage korrekt und damit rechtsgültig innerhalb der gesetzlichen Frist nominiert. Der Schnellschuss von Rot-Grün, im Eilverfahren eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes durch den Niedersächsischen Landtag zu peitschen, mit dem schnell noch die Altersgrenze für die Kandidaten auf 67 Jahre angehoben wurde, führt jetzt im ganzen Land zu Chaos“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Es sei schlimm, wie Rot-Grün mit der kommunalen Demokratie umspringe. Die Protokolle des Ausschusses für Inneres und Sport sowie des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages zeigten: Das Niedersächsische Innenministerium habe die Gremien des Landtages falsch oder unvollständig informiert.
Es habe zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass die Änderungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) auch die Kandidatennominierungen zu den Wahlen beträfen, die notwendig geworden seien, weil die Amtsinhaber vorzeitig aus dem Amt ausscheiden. Es sei offensichtlich ein Fehler der rot-grünen Landesregierung, dieses Gesetz während der bereits laufenden Fristen zur Aufstellung von...
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