Langenhagen. In der vergangenen Woche führten das Polizeikommissariat und der städtische Fachdienst Ordnungswesen gemeinsam die Aktion Alkoholtesteinkäufe durch. Traurige Bilanz: In elf von 15 aufgesuchten Verkaufsstätten, also in 73 Prozent der Testkäufe, konnte ein 16-jähriger Fachoberschüler der Polizei problemlos Branntwein und branntweinhaltige Getränke erwerben. ln acht Fällen fand dabei keine Überprüfung der erforderlichen Volljährigkeit statt. Sieben Kioske, sechs Supermärkte und zwei Tankstellen waren für die gemeinsam durchgeführte Aktion ausgesucht worden. Die Verkaufsstätten wurden in den Nachmittagsstunden aufgesucht.
Nur an einem der getesteten Kioske reagierte das Personal korrekt und lehnte den Verkauf ab. An den übrigen Kiosken ging die Ware ohne Altersprüfung über den Tresen, ungeachtet der Aushänge oder Kassenaufkleber zum Jugendschutz. Aber auch Kassensysteme in den Märkten und Tankstellen, die mit akustischen Signalen und einem Warntext zur Prüfung auffordern und sogar den Stichtag für das Erreichen der erforderlichen Altersgrenze angeben, bieten keine Jugendschutzgarantie, wenn das Personal diese Hilfestellungen nicht nutzt. ln zwei der aufgesuchten Märkte wurden die Signale von den Verkaufskräften übergangen und besonders zu denken geben die drei Fälle, in denen sich das Kassenpersonal nach dem Signal zwar den Personalausweis vorlegen ließ, den Alkohol dann jedoch trotzdem verkaufte. Gegen alle betroffenen Verkäuferinnen und Verkäufer wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
In fünf Betrieben, die beim letzten Durchgang aufgefallen waren, ist erneut Branntwein an einen Jugendlichen verkauft worden. ln diesen Fällen wird nicht nur das betroffene Kassenpersonal Post von Fachdienst Ordnungswesen erhalten. Auch Inhabern oder von ihnen bestellten Aufsichtspersonen droht ein Bußgeld, wenn sie Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz nicht durch gehörige Aufsicht verhindern oder wenigstens wesentlich erschweren. Nach den aktuellen Testkaufergebnissen...
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