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„Große Verwirrung hat sich etwas beruhigt“

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Birgit Grill aus Krähenwinkel hat ihren zehn Jahre alten Nemo aus dem Tierheim geholt, als er neun Monate alt war. Auch dieser alte Hund muss nach neuem Hundegesetz registriert werden. Langenhagen (gg). Beißattacken durch Hunde sollen bald der Vergangenheit angehören. Das ist ein Ziel des niedersächsischen Hundegesetzes, das schon seit Juli 2011 in Kraft ist. Bisher fand es wenig Beachtung, Hundehalter haben kaum davon Kenntnis genommen. „Entscheidend ist, dass eine darin formulierte Übergangsregelung am 1. Juli 2013 ausgelaufen ist und die im Gesetz formulierten Pflichten für Hundehalter nun quasi überraschend kamen“, erklärt Karin Saremba vom Fachdienst Ordnung der Stadtverwaltung. Die neuen Pflichten sind erheblich: Alle neuen Hundehalter müssen einen Sachkundenachweis ablegen und jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, muss einen Chip zur Kennzeichnung unter der Haut tragen, vom Tierarzt eingesetzt. Jeder Hund muss vom Halter in einem zentralen Register gebührenpflichtig gemeldet werden. Pflicht ist zudem eine Haftpflichtversicherung für das Tier, damit ein Halter mögliche Schäden begleichen kann. „Wir haben sehr viele Fragen zu diesen neuen Pflichten bekommen und auch individuell beantwortet. Für uns ist das ein zusätzlicher erheblicher Aufwand - verursacht durch ein Landesgesetz und wir haben selber von der zuständigen Landesstelle erst sehr spät Informationen bekommen. Es gab viel Verwirrung. Nun nach vier Wochen legt sich das etwas“, klärt Karin Saremba auf. Lange war auch der Stadtverwaltung beispielsweise nicht klar, welche Prüfer berechtigt sind, die Sachkundeprüfung durchzuführen. Inzwischen gibt es vier staatlich anerkannte Prüfer in Langenhagen. Kuriose Sonderfälle wurden diskutiert. Beispielsweise meldete sich eine Hundehalterin, die seit 13 Jahren einen Hund hält, was allerdings in der Registrierung nicht belegt ist. Ihr Mann sei bisher eingetragener Besitzer gewesen, der sei inzwischen ausgezogen, der Hund jedoch nicht. Er lebt weiterhin bei seiner Halterin, die laut Gesetz aber nun als neue Besitzerin gilt. Dass sie nun, trotzdem sie den Hund seit Jahren hält, als „Neue“ einen Sachkundenachweis mit Prüfung ablegen soll,...

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